Die Situation
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Die Situation
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Nach über 15 Jahren Tätigkeit im Management mit dem
Schwerpunkt Personal und Recht, habe ich mich mit meinen Kompetenzen
selbstständig gemacht.
Ich bin der Überzeugung, dass ein optimal organisiertes
und geführtes Unternehmen den Bereich Personalwesen nicht
(unbedingt) in eigener Regie braucht.
Überzeugend sind die Kosten. Unternehmen bis zu
ca. 150 Mitarbeitern haben in der Regel eine Personalabteilung
/ Personalsachbearbeitung mit den Aufgaben Personalabrechnung
[Auslastung bis ca. 60 %] und Personalverwaltung [Auslastung
bis ca. 40 %]. Die Personalverwaltung umfasst auch notwendige
die Korrespondenz mit den Sozialversicherungsträgern.
Unternehmensbezogene Personal- und Kostenentscheidungen werden
von der Unternehmensführung selbst wahrgenommen, da eine
Personalleitung mit besonderer Qualifikation oder eine besonders
qualifizierte Sachbearbeitung i.d.R. nicht besteht.
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Eine Personalabrechnung / -verwaltung erzeugt Kosten von
ca. € 40.000,-- pro Jahr:
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Kosten in Euro
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Kosten in Euro
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pro Monat
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pro Jahr
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1 Miarbeiter
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1.800,00
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brutto
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21.600,00
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+ KV, SozVers, Pflvers
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414,00
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ca. 23%
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4.968,00
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+ Personalnebenkosten
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486,00
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ca. 27%
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5.832,00
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Urlaub, Krankheit, etc.
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__________
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_________
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= Personalkosten ca.
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2.700,00
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32.400,00
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+ Bürokosten, Büroausstattung
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360,00
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4.320,00
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ca. € 30,-- p.m²
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+ EDV Hard- und Software
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270,00
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3.240,00
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= Kosten Personaloffice
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3.330,00
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39.960,00
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Die Kernaufgaben des Personalwesens in mittelständischen
Unternehmen
können kostengünstiger und effektiver durch Externe
wahrgenommen werden.
Hauptvorteil ist, dass nicht dauerhaft eine teure "Personalabteilung"
oder "qualifizierte Sachbearbeitung" als Fixkosten
vorgehalten werden muss,
sondern hieraus variable Kosten entstehen, die sich entsprechend
der Anzahl
der Mitarbeiter [und] nach Bedarf anpassen.
Originäre Personalführung findet durch den unmittelbaren
Vorgesetzten vor
Ort statt, wo die Mitarbeiter arbeiten und das Personal geführt
wird.
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Rechtliche Fragestellungen
Kaum ein Bereich innerhalb und auch außerhalb von Unternehmungen
kann
als rechtsfrei bezeichnet werden. Hinzu kommt, dass sowohl Mitarbeiter
wie auch Kunden und Lieferanten verstärkt die rechtliche
Auseinandersetzung suchen, in der Hoffnung hierdurch einen Vorteil
zu erlangen.
Aber auch bei jeder Form der Unternehmensänderung, sei
es durch Personal, Rechtsform und /oder Standort, werden Rechte
und Gesetze berührt.
Unternehmungen bedienen sich bei Beantwortung dieser Fragen
i.d.R. entsprechender Rechtsanwälte, die sehr wohl rechtskundig
sind, aber oftmals nicht in Unternehmensstrukturen denken, da
sie nie in Unternehmen
gearbeitet haben. Eine Vorprüfung findet nicht statt. Kosten
hierfür werden auf der Basis von Streitwerten anhand von
Gebührenordnungen gezahlt.
Hier kann jedoch durch modernes Rechtsmanagement und Verhandeln
schon
im Vorwege eine Lösung herbeigeführt werden, ohne
rechtliche und teure
Wege zu beschreiten. Mindestens eine Vorprüfung sollte
stattfinden, auf deren Basis eine kostengünstige Entscheidung
getroffen werden kann.
Die Kosten für meine Tätigkeit werden gemessen am
Zeitaufwand, der
Leistung und der Schwierigkeit der Aufgabe.
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Konfliktmanagement - Entscheidungen ohne Verlierer
70 - 90 % aller Tätigkeiten auf Führungs- und Entscheiderebene
sind die Bewältigung von Konflikten und Problemen. Gelöst
werden diese i.d.R. durch Entscheidungen, in denen es nicht
nur Gewinner gibt. Das Ergebnis ist nicht verifizierbarer Zeitaufwand
und damit Kosten, die viel höher sind als der
Schaden eines wenig motivierten "Verlierers" auf der
anderen Seite.
Mein Methode ist die Mediation [engl. Vermittlung]. Ein neutraler
Dritter wird
zu Verhandlungen hinzu gezogen oder begleitet sie.
Das Ergebnis: Eine schnelle, maßgeschneiderte und kostensparende
Lösung.
[siehe
MEDIATION OHNE
URTEIL ZUR GEMEINSAMEN LÖSUNG
Ein Konflikt, zwei Gewinner]
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Betriebliche Administration
Angehängt an die "Personalabteilung" eines Unternehmens
sind der betriebsärztliche Dienst* und die Arbeitssicherheit**
sowie vielfältige administrative Tätigkeiten wie Post-
und Botendienste und der Empfang / die Zentrale.
Durch entsprechende Kooperationen und Partnerschaften werden
ein großer Teil, dieser wenig mit Ihrem Kerngeschäft
verbundene Tätigkeiten, durch mich ausgelagert und die
Aufgaben werden von entsprechenden Fachleuten ausgeführt.
* diese Aufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben
und dürfen nur von einem ausgebildeten Arzt mit betriebsärztlicher
Fachausbildung wahrgenommen werden
** ebenso ist die regelmäßige Betreuung Ihres Unternehmens
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Gesetz veranlasst.
Die betreffende Person muss eine entsprechende Fachausbildung
nachweisen.
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