Angeboten werden das gesamte Leistungsspektrum aus dem Personalbereich
sowie besondere Arbeiten für die Geschäftsführung;
von A - wie Anstellungs-vertrag bis Z - wie Zeugnis. Nachfolgende
Auflistung bietet nur einige wesent-liche Beispiele.
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Nichts ist unmöglich und nicht vorstellbar!
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten (gegebenenfalls
Kontakt zum Haus- / Fachanwalt herstellen)
Arbeitsrecht bis zur Prozessvertretung 1. Instanz
- Vertragswesen aller Art
Verträge erarbeiten
Verträge fertigen
Verträge prüfen
- Einstellungen
- Disziplinarmaßnahmen
- Entlassungen
- Mitarbeitergespräche
- Gehaltsfestlegungen und -regulierungen
- Administration
Interne Dienste
Boten / Zentrale
- Ausbildungsbetreuung
- Stabsarbeit für Geschäftsführung
Aufbauorganisation
Ablauforganisation
Organisation, Strukturierung und Neuausrichtung der Unternehmen
Baumaßnahmen / Umzüge
- Personalabrechnungswesen
- Controlling und Kostencontrolling im Personalbereich
- Zeugnisse
entwerfen, besprechen und fertigen
- Zielvereinbarungen
verhandeln, vereinbaren und schriftl. fixieren
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Abrechnungswesen - Arbeitsmedizin - Arbeitssicherheit
Die Bereiche Abrechnungswesen, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
werden verantwortlich übernommen und koordiniert.
Die Arbeiten werden von Spezialisten und Kollegen mit den geforderten
Quali-fikationen in Kooperation mit den Partnern ausgeführt,
siehe dort.
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Outsourcing / Outplacement
Aus- und Verlagerung von Unternehmen und Unternehmensteilen
sind Ent-scheidungen mit großen Auswirkungen für
alle Betroffenen. In Form von Pro-jektarbeit wird hier Managementunterstützung
in der Umsetzung bis hin zur Projektleitung und -umsetzung in
eigener Regie angeboten.
Ebenso werden Personalveränderungen, auch auf Führungsebene,
geplant und umgesetzt.
Verhandelt wird diskret, wobei natürlich immer die Interessen
des Auftragge
-bers im Vordergrund stehen, jedoch die Interessen der Mitarbeiter
nicht unbe-rücksichtigt bleiben.
Nach kurzer Vorbesprechung werden die Ziele festgelegt und durch
den Anbie
-ter umgesetzt.
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Konflikt- und Problemmanagement durch WirtschaftsMediation
- Wirtschaftsmediation ist die freiwillige, außergerichtliche
Beilegung eines
Konflikts durch die Betroffenen selbst, und zwar mit Hilfe eines
neutralen Ver-
mittlers, des Mediators. Sie kann sowohl zwischen einzelnen
Mitarbeitern zum
Einsatz kommen als auch in Konflikten zwischen Arbeitgeber und
Arbeitneh-
mer, Abteilungen, Teilgesellschaften, Unternehmen oder Tarifparteien.
Ziel ist
es, den Streit dauerhaft zur Zufriedenheit aller zu lösen
und eine Win-win-
Situation zu schaffen, in der sich keiner als Verlierer
sehen muss. Entschei-
dend dabei ist:
- Die Beteiligten entschließen sich freiwillig zur Mediation,
führen sie freiwil-
lig durch und akzeptieren freiwillig das Ergebnis.
- Kein Schlichter oder Richter trifft eine Entscheidung, sondern
die Betroffe-
nen selbst.
- Die Neutralität des Mediators verpflichtet ihn zur Fairness.
Er ist unab-
hängiger Dritter und hat keine Entscheidungskompetenz.
Seine Aufgabe ist es,
das Verfahren zu leiten - und zwar ohne Parteinahme.
- "Im Gerichtsverfahren wird nur ein Urteil über die
Vergangenheit gespro-
chen. Das Mediationsverfahren schafft aber eine Lösung
für die Zukunft",
sagt die Hamburger Arbeitsrichterin Gudrun Roth. Im Gegensatz
zum Richter
dürfe und solle der Mediator vertrauliche Gespräche
mit den Beteiligten führen.
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